Gelenkstücke und Passrohre

Gelenkstücke ermöglichen die Gelenkigkeit zwischen Rohrleitung und Schacht.
Sie werden jeweils zwischen der ankommenden- und abgehenden Rohrleitung
und dem Schachteinbindering bzw. der Fertigschachtmuffe eingebaut.

 

Auf der Zulaufseite wird ein Gelenkstück mit
Muffe und Spitzende eingebaut.
Die Baulänge beträgt 1,0m.

Gelenkstück mit Muffe und Spitzende. 
BL = 1,0 m

Auf der Ablaufseite muss ein Gelenkstück
mit 2 Spitzenden eingebaut werden.
Die Baulänge beträgt 1,0 m.

Gelenkstück ohne Muffe, mit 2 Spitzenden.
BL = 1,0 m


 

Stückgewicht in kg 

DN mit Muffe ohne Muffe
300 230 190
400 290 240
500 360 290
600 480 370
700 630 490
800 780 620
900 1020 770
1000 1260 940
1100 1440 1130
1200 1700 1270
1300 2020 1490
1400 2200 1570
1500 2730 11630

 

Passrohre mit Spitzende und Muffe oder mit zwei Spitzenden sind Kurzrohre, deren
Baulänge nach Vorgabe angepasst werden. Gemäß DIN V 1202 sind ab DN 1300
keine Gelenkstücke erforderlich, daher zählt die Baulänge 1,00m ebenfalls zu den
Passrohren.

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